In der Intensiv- und Notfallmedizin gehört das Absaugen zu den Routinemaßnahmen, um die Atemwege von Sekreten zu befreien. Doch auch in der Langzeitpflege gibt es zahlreiche Indikationen. Auf was ist dabei zu achten? Wir fragten nach bei einem der führenden Anbieter von Anwendungslösungen für medizinisches Absaugen.
? Frau Benitz, das Absaugen der Atemwege gilt häufig als reine Notfallmaßnahme. Stimmt das so?
Benitz: Diese Aussage ist so nicht ganz richtig. Es stimmt, dass in einer Notfallsituation diese Anwendung zum Tragen kommt. Dies kommt aber verhältnismäßig selten vor. Viel häufiger ist die Anwendung in der Langzeitpflege.
? Bei welchen Indikationen in der Langzeitpflege gehört das Absaugen zur pflegerischen Routine?
Benitz: Hier gibt es mehrere Indikationen, bei denen die Absaugung eine große Rolle spielt: bei tracheotomierten und laryngektomierten Patienten, bei Patienten mit Schluckstörungen, z.B. nach einem Schlaganfall, bei Patienten mit Mukoviszidose, bei beatmeten Patienten, bei Patienten mit verstärkter Sekretbildung und massiver Verschleimung. Aber auch bei Patienten mit grippalen Infekten oder bei der geriatrischen Mundhygiene ist häufig eine Sekretabsaugung notwendig.
? Worauf müssen Pflegekräfte beim Absaugen besonders achten?
Benitz: Ganz wichtig ist, dass die Absaugung nicht länger als 10–15 Sekunden dauert. Wenn möglich sollten zwei Personen zusammen arbeiten, damit bei Komplikationen schnell eingegriffen werden kann. Des Weiteren sind die Vitalwerte wie Herzfrequenz, Blutdruck und Sauerstoffsättigung stets zu beobachten. Selbstverständlich darf die Absaugung nur unter sterilen Bedingungen erfolgen — bei jedem Patientenwechsel muss der Absaugkatheter erneuert werden. Wie oft abgesaugt wird, ist individuell zu entscheiden. Es gilt der Grundsatz: „so oft wie nötig und so wenig wie möglich“. Auch die Stärke des Vakuums wird jeweils auf den Patienten abgestimmt. Dieser sollte soweit wie möglich über das Geschehen informiert sein. Wichtig ist auch, dass der Patient entsprechend gelagert wird: entweder in der Oberkörperhochlage oder aber in einer Seitenlagerung.
? Welche Anforderungen sollte ein Absauggerät erfüllen?
Benitz: Absauggeräte müssen vor allem einfach zu handhaben sein, damit sich die Pflegekräfte auf den Patienten konzentrieren können. Mit einem ATMOS-Gerät ist eine einfache und unkomplizierte, ja intuitive Bedienung möglich. Eine Fehlbedienung ist von vornherein ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Möglichkeit einer einfachen Aufbereitung wichtig. Die Geräte sollten zuverlässig, klein und kompakt sein. Ein schneller Vakuumaufbau und damit eine schnelle Saugleistung erleichtert allen Beteiligten die Behandlung.
? Und wie viel Schulung ist für ein sicheres Absaugen notwendig?
Benitz: Die Absaugung an sich darf ausschließlich von geschulten und examinierten Pflegekräften durchgeführt werden. Nach entsprechender Einweisung und Schulung kann jede Pflegekraft Patienten sicher absaugen.
Literatur
Nach Informationen der ATMOS Medizin Technik GmbH & Co. KG
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Consortia
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Springer Medizin. Absaugen in der Langzeitpflege. Heilberufe 68, 71 (2016). https://doi.org/10.1007/s00058-016-1956-3
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