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Die Schiedsstelle hat den Ausgleich der Haftpflichtprämien für Hebammen mit dem so genannten Sicherstellungszuschlag neu geregelt sowie verbindliche, nicht wissenschaftlich belegte Ausschlusskriterien für Hausgeburten eingeführt. „Die Entscheidungen der Schiedsstelle sind für uns so nicht hinnehmbar“, heißt es von Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands e. V. (DHV). „Die Rechte von Frauen, wie die freie Wahl des Geburtsortes, sowie das Berufsrecht der Hebammen werden damit unterlaufen. Wir prüfen alle Mittel, um dagegen vorzugehen.“

Entschieden hat die Schiedsstelle, dass künftig für alle in der Geburtshilfe tätigen freiberuflichen Hebammen nur noch der Sicherstellungszuschlag gelten soll. Dieser gleicht jedoch nicht die vollständige Prämie von derzeit 6.274,32 Euro aus, sondern erstattet maximal 4.390,03 Euro. Für die in der Geburtshilfe tätigen Hebammen bedeutet die neue Form des Ausgleichs eine Verschlechterung. Denn neben dem unvollständigen Ausgleich fallen auch die bisherigen Vergütungen für Haftpflichtkosten weg. Zudem muss eine Hebamme in dem Quartal, für das sie den Sicherstellungszuschlag beantragt, auch mindestens eine geburtshilfliche Leistung mit der Krankenkasse abrechnen können. Berechtigt hierzu sind nur Hebammen, die mindestens vier geburtshilfliche Betreuungen im Jahr abgerechnet haben. Abgesagte geburtshilfliche Betreuungen werden nur einmal im Jahr anerkannt. Aus der bisherigen Vergütung werden zudem alle bisher erfolgten Ausgleichszahlungen für die Haftpflicht herausgerechnet.

Die Form der neu eingeführten Ausschlusskriterien macht es Hebammen in der Hausgeburtshilfe zudem künftig unmöglich, Geburten verbindlich zu planen. Der Deutsche Hebammenverband befürchtet, dass die Beschlüsse in ihrer Kombination insbesondere die Hausgeburtshilfe nicht retten, sondern möglicherweise ihr Ende besiegeln. An den Schiedsspruch sind Hebammen gebunden, sobald dieser veröffentlicht wurde. Damit treten auch Ausschlusskriterien für Hausgeburten in Kraft, obwohl diese Befunde in den meisten Fällen kein Risiko darstellen. Zu befürchten ist, dass es in der Praxis zukünftig kaum noch Hausgeburten geben wird. Das bedeutet auch, dass Mütter entmündigt werden und die Geburt nicht mehr als natürlicher Vorgang angesehen wird.