In die Pflege scheint Bewegung zu kommen. Erste Entwürfe des Pflegeberufsgesetzes liegen vor. Lange Jahre haben wir darauf gewartet. Schneller ging es dagegen mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz, welches die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes vorsieht. Dazu heißt es im Referentenentwurf: „Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird einen Perspektivwechsel in der pflegerischen Versorgung erfordern. Hierzu und zur Stärkung individueller Ressourcen von Pflegebedürftigen wird auch das Leistungsgeschehen der Pflegeversicherung weiterentwickelt“.

Die Pflege wird somit einem Systemwechsel unterworfen, der für viele noch nicht vollständig überschaubar ist. Sämtliche Verträge müssen überarbeitet werden. Übergangsregelungen für die neuen Pflegegrade und zur Berechnung der neuen Heimentgelte sind vorgesehen. Ergänzt und neu strukturiert werden die Vorschriften zur Qualität und ihre Darstellung.

Auf den Prüfstand gehören dabei auch die Pflege- und Betreuungsleistungen. Entsprechen diese künftig der Philosophie des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes oder wird nur „alter Wein in neue Schläuche gepackt“? Das ist zu prüfen. Andernfalls wird es zu Enttäuschungen kommen. Eines scheint dabei bereits heute klar zu sein.

Automatisch wird es nicht zu mehr Personal kommen, auch wenn scheinbar mehr Leistungen gefordert werden können.