Immer wieder werden sie miteinander verwechselt, dabei unterscheiden sie sich ganz erheblich in ihrer Wirkung und ihren Einsatzgebieten: Medizinische Kompressionsstrümpfe, Thromboseprophylaxestrümpfe und Stützstrümpfe. Eine Hilfestellung gibt jetzt die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel:

Medizinische Kompressionsstrümpfe gelten als Basisbehandlung aller Erkrankungen des Venen- und Lymphgefäßsystems. Sie üben einen definierten Druck auf das Gewebe und die Gefäße aus. Erweiterte Venen werden auf ihren normalen Durchmesser zusammengepresst, noch nicht zerstörte Venenklappen schließen wieder und werden ihrer Funktion als Rückstauventil gerecht. Das Blut kann ungehindert zum Herzen zurückfließen und staut sich nicht mehr in den Beinen. Medizinische Kompressionsstrümpfe werden in vier verschiedene Kompressionsklassen eingeteilt, die sich in der Intensität des Andrucks in Ruhe unterscheiden. Zur Thromboseprophylaxe bei bettlägerigen Patienten sind medizinische Kompressionsstrümpfe nicht geeignet. Sie entfalten ihre volle Wirkung am besten, wenn der Patient sich bewegt.

Thromboseprophylaxestrümpfe (auch Antithrombosestrümpfe) werden bei bettlägerigen und frisch operierten Patienten zur Prophylaxe von Venenthrombosen eingesetzt. Für aufrecht gehende und sitzende Patienten sind sie wegen des niedrigen Drucks und der Strickweise nicht geeignet. Antithrombosestrümpfe werden aus Erkennungsgründen nur in Weiß gestrickt.

Stützstrümpfe dürfen nicht mit Kompressionsstrümpfen verwechselt werden. Sie eignen sich ausschließlich für Venengesunde zur Vorbeugung gegen schwere, müde Beine bei langem Stehen oder Sitzen und gegen Reisethrombose. Als Prophylaxemaßnahme werden diese Produkte nicht von den Krankenkassen bezahlt und können bei einer bestehenden Venenerkrankung einen Kompressionsstrumpf auch nicht ersetzen.