In manchen Betrieben erhalten ältere Mitarbeiter mehr Urlaub, als ihre jungen Kollegen. Gerade im Bereich der Pflege, die mit einer schweren körperlichen und mental fordernden Tätigkeit verbunden ist, erscheint dies durchaus sachgerecht. Doch ist eine unterschiedliche Urlaubsregelung für ältere Mitarbeitern rechtlich überhaupt zulässig? Ja, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (AZ 9 AZR 956/12).
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Zimmermann, A. Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer?. Heilberufe 67, 47–48 (2015). https://doi.org/10.1007/s00058-015-1429-0
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