Manchmal wird es durch die Beschwerden der Bettnachbarn registriert. Aber auch Pflegekräfte, die den schlafenden Patienten versorgen, werden Schnarchen und Apnoen wahrnehmen, sie aber nicht unbedingt als bedrohlich empfinden oder bei der Dienstbesprechung darüber berichten. Ein fataler Fehler, wenn der Patient operiert werden muss und keiner von seinem Problem der schlafbezogenen Atmungsstörung weiß.
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Nach den Kriterien der ICSD-2 liegt die obstruktive Form der SBAS vor bei einem Apnoe/Hypopnoeindex (AHI) von >15/h Schlafzeit oder einem AHI von ≥5/h Schlafzeit und typischer klinischer Symptomatik, z.B. exzessiver Tagesschläfrigkeit, die nicht durch eine andere Schlafstörung zu erklären ist.
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Wagner, R. Gar nicht harmlos: Begleiterkrankung Schlafapnoe. Heilberufe 67, 39–42 (2015). https://doi.org/10.1007/s00058-015-1423-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00058-015-1423-6