Zusammenfasung
Wahlfreiheit der Patienten gefährdet — Die jüngste Gesundheitsreform, das GKVWettbewerbsstärkungsgesetz, sieht vor, dass die Krankenkassen die Hilfsmittelversorgung ausschreiben müssen. Das bedeutet: Gewinnt ein Hilfsmittelhersteller einen Versorgungsvertrag, dann bekommen alle bei dieser Kasse versicherten Patienten das Produkt dieses Herstellers. Anwender und Hersteller laufen Sturm – mit Erfolg: Das Ausschreibungsgebot wird ab dem 1. Januar 2009 in eine „Kann-Vorschrift“ umgewandelt.
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Thomas Hommel. Kritik an Ausschreibungspraxis bei Hilfsmitteln. Heilberufe 60, 28–31 (2008). https://doi.org/10.1007/s00058-008-0188-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00058-008-0188-6