Zusammenfassung
Aus Sicht der Sachverständigen der LUA ist es wichtig darzustellen, dass (a) unerwünschte Mikroorganismen mit nicht akzeptablen Keimzahlen auch als Kontamination anzusprechen sind und (b) unerwünschte Mikroorganismen mit nicht akzeptablen Keimzahlen auf ekelerregende Umstände bei der Herstellung/Behandlung schließen lassen.
Die mikrobiologischer Richt und Warnwerte der DGHM oder anderer veröffentlichter Sammlungen haben bekanntermaßen nur empfehlenden Charakter.
Unter der Vorraussetzung dass es sich bei nachgewiesenen Mikroorganismen um Kontaminanten handelt, die unter bestimmten Bedingungen auch zu Verderbserscheinungen führen können bzw. dass man ab einer bestimmtem Keimzahl Rückschlüsse auf ekelerregende Umstände bei der Herstel lung/Behandlung ziehen kann sollten Hinweise Beanstandungen in der vorgestellten Art und Weise möglich sein.
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Bumbel, K. Beurteilung von Speiseeis Möglichkeiten nach dem Außer-Kraft-Setzen der Milchverordnung und dem Zurückziehen der bisherigen Empfehlung des BgVV zur mikrobiologischen Beurteilung von Speiseeis ohne Milchanteil. J. Verbr. Lebensm. 1 (Suppl 2), 181–183 (2006). https://doi.org/10.1007/s00003-006-0146-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00003-006-0146-7