Zusammenfassung.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist als Europäisches (CRL) und Nationales (NRL) Referenzlabor für Rückstände und Kontaminanten in Lebensmittel liefernden Tieren benannt. Damit hat Deutschland wie alle Staaten der EU ein nationales Referenzlabor eingerichtet, um – im Verbraucherinteresse – die wissenschaftliche Kompetenz von Einrichtungen der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung zu unterstützen. Als Europäisches Referenzlabor sind Kompetenzen auf Laboratorien in vier Mitgliedsstaaten aufgeteilt, die wiederum die Nationalen Referenzlaboratorien der Mitgliedsstaaten unterstützen.
Für die Lebensmittelkontrolle, zu der auch die Rückstandskontrolle gehört, sind nach Grundgesetz und Lebensmittelrecht Behörden der Bundesländer zuständig. Die fachlichen Voraussetzungen für solche Überwachungsmaßnahmen werden zum Teil in den CRLs und NRLs geschaffen und weiterentwickelt. Das BVL hat insofern unterstützende und koordinierende Funktion. Bei angeblichen oder tatsächlichen Lebensmittelskandalen stehen somit die regionalen Lebensmitteluntersuchungs- und Veterinärämter, die sonstigen für den Verbraucherschutz tätigen Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer als auch EU-weit die nationalen Referenzlaboratorien der einzelnen Mitgliedsstaaten nicht isoliert, sondern bilden mit den CRLs bzw. den NRLs und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen jeweils ein fachwissenschaftliches Netzwerk. Zuständigkeiten, Aufgaben, Ziele des CRL und NRL im BVL sowie einige Ergebnisse werden erläutert.
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Gowik, P. Das Europäische Netzwerk für die Rückstandskontrolle. J. Verbr. Lebensm. 1, 222–227 (2006). https://doi.org/10.1007/s00003-006-0038-x
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