Zusammenfassung
Die Pateintenaufklärung ist und bleibt nach anwaltlicher Erfahrung eine der haftungsrechtlichen Schwachstellen ärztlichen Handelns. Sie stellt nicht nur hohe Anforderungen an den aufklärenden Arzt, sie bedeutet auch eine Herausforderung für die Organisationsverantwortung des leitenden Krankenhausarztes. Die Orthopädie gehört neben der Chirurgie zu den haftungsträchtigsten Sparten der Medizin. In den Schadensstatistiken der Gutachterkommissionen entfallen auf diese beiden Bereiche über 50% der angemeldeten Schäden. Leider zeigt die anwaltliche Erfahrung, daß bei vielen Ärzten unabhängig von Erfahrung, Fachrichtung und Stellung in der Klinikhierarchie immer noch erstaunliche Informationsdefizite im Bereich der Patientenaufklärung bestehen. Die Schaffung eines zufriedenstellenden organisatorischen Rahmens für die Patientenaufklärung durch die aktuellen Methoden des Total Quality Managements und insbesondere nach den Grundsätzen eines effektiven Risikomanagements wird eine vordringliche Zukunftsaufgabe für den verantwortlichen Klinikarzt werden. Der Beitrag stellt die rechtlichen Grundlagen der Patientenaufklärung in der Orthopädie dar, um dem Arzt die Möglichkeit zu geben, das unabdingbare Aufklärungsgespräch mit dem Patienten auf einer sicheren Rechtsgrundlage zu führen.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Bergmann, K. Rechtliche Grundlagen der Patientenaufklärung in der Orthopädie. Orthopäde 27, 705–712 (1998). https://doi.org/10.1007/PL00003456
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/PL00003456