Die Deformität bei der hochgradigen Spondylolisthesis setzt sich aus 2 Komponenten zusammen, deren Bedeutung für Statik und Funktion sehr unterschiedlich ist: die deckplattenparallele Verschiebung des Gleitwirbels nach vorne-unten hat selbst bei einem Gleitausmaß von über 50 % wenig Einfluß auf das sagittale Profil der Wirbelsäule, weil sie mit einer geringfügigen Lordosevermehrung der übrigen Lendensegmente kompensiert wird. Die bei der hochgradigen Spondylolisthesis häufig hinzukommende Kyphosekippung des Gleitwirbels hingegen würde theoretisch durch die Rumpfvorneigung das Stehen unmöglich machen. Sie verändert durch 2 Kompensationsmechanismen das Profil der Wirbelsäule grundlegend: dies sind die anatomisch maximal mögliche Lordosierung der LWS und BWS sowie – wenn nicht ausreichend – die Aufrichtung des Sakrums in vertikale Stellung durch Hyperextension der Hüftgelenke. Auch dies ist mengenmäßig begrenzt, so daß im Extremfall das Individuum die Knie flektieren muß wie ein Bechterew-Patient, um den Rumpf aufrichten zu können. Es ist daher überlegenswert, ob bei einer operativen Behandlung der schweren Spondylolisthesis nicht eine Kyphoseaufrichtung angestrebt werden soll. Als untere Grenzwerte werden ein lumbosakraler Kyphosewinkel δ kleiner als 85 ° und ein Sakrumneigungswinkel kleiner als 35 ° vorgeschlagen. Dieses Konzept wurde an 18 Patienten mit hochgradiger Spondylolisthesis mit einer Beobachtungsdauer von 9 Jahren überprüft. Die lumbosakrale Kyphose konnte dauerhaft um 20 ° verringert werden.