Die Ursachen liegen einerseits in einer Perfektionierung der Medizintechnik und der diagnostischen und therapeutischen Methoden, aber insbesondere in einem zunehmenden Anspruchsdenken der Patienten. Sie wollen – neben wahrlich berechtigter Klagen – einen schiksalshaften negativen Verlauf ihrer Krankheit nicht mehr akzeptieren. So zitieren Gärtner und Bochnik: “Wenn der Patient zum Prozeßgegner wird. Rechtsentwicklung fördert Defensivmedizin –ärztliche Grundwerte müssen mit Juristischen Grundkenntnissen verteidigt werden [8].”
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Hiersche, HD. Der gynäkologische Sachverständige im Zivil- und Strafprozeß. Gynäkologe 31, 486–493 (1998). https://doi.org/10.1007/PL00003135
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DOI: https://doi.org/10.1007/PL00003135