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Die gemeinsame Verantwortung des Geburtshelfers und des Kinderarztes für die Versorgung des Kindes

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Der Gynäkologe Aims and scope

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Hingewiesen wird auf die gemeinsamen Stellungnahmen und Leitlinien der DGGG und der Deutschen Gesellschaft für Perinatalmedizin zur Betreuung von Risiko- und Hochrisikoschwangerschaften. Nach Maßgabe der Mutterschaftsrichtlinien wird in diesen Fällen eine Überweisung in ein übergeordnetes Zentrum empfohlen, auch bereits bei Verdachtsfällen. Die Definition von Hochrisikograviditäten ist in einer übersichtlichen Liste zusammengestellt.

Die Konsultation des Pädiaters kann in besonderen Fällen schon in der Schwangerschaft notwendig werden, häufig aber während der Geburt. Die Organisation eines Neonatalen Abholdienstes ist ein Notbehelf für die Fälle, bei denen bei einem unerwarteten Zwischenfall eine rechtzeitige Einweisung in ein übergeordnetes Zentrum nicht mehr möglich war. Der neonatale Abholdienst darf nicht als routinemäßige Alternative zur rechtzeitigen Verlegung der Schwangeren mißbraucht werden.

Es werden Empfehlungen zur Erstversorgung des Neugeborenen, zur Betreuung im Kinderzimmer, zur Stillberatung und zur Vitamin K- und D-Prophylaxe gegeben. Ferner wird angegeben, wann bei Neugeborenen Laborkontrollen notwendig sind und welche Screening-Untersuchungen durchgeführt werden sollen.

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Berg, D., v. Stockhausen, HB. Die gemeinsame Verantwortung des Geburtshelfers und des Kinderarztes für die Versorgung des Kindes. Gynäkologe 30, 29–33 (1997). https://doi.org/10.1007/PL00002998

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