Zusammenfassung
Der Gesetzgeber macht ernst. Die Patientenverfügung soll durch ein Gesetz verbindlich geregelt werden. Dann kann jeder, gesetzlich garantiert, im Voraus bestimmen, „was noch gemacht werden darf“, wenn man schwer erkrankt und bewusstlos ist. Aber geht das überhaupt in der Realität?
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Gross, H. Patientenwille bald Gesetz. MMW - Fortschritte der Medizin 149, 12–18 (2007). https://doi.org/10.1007/BF03370866
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