Zusammenfassung
Zu häufig befinden heute Gerichte darüber, wer sterben darf: Die neue Rechtslage hat den Willen des Patienten über die ärztliche Indika tion gestellt, gleichzeitig verbietet die Ärztekammer die Hilfe zur Selbst tötung. Daraus ergeben sich notgedrungen Konflikte, die höchstrichterlich entschieden werden müssen. Zu wünschen ist mehr Kommunikation aller Beteiligten, eine Stärkung der ärztlichen Ent scheidungskompetenz und weniger Angst vor forensischen Konsequenzen.
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Rendenbach, U. Menschenwürdiges Sterben und die Angst vorm Staatsanwalt. MMW - Fortschritte der Medizin 153, 42–45 (2011). https://doi.org/10.1007/BF03369261
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