Zusammenfassung
Seit der Reform des deutschen Kindschaftsrechts 1998 räumt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Kindern ein Recht auf gewaltfreie Erziehung ein und präzisiert dies seit dem Jahr 2000 in § 1631 Abs. 2 BGB: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen, psychische Beeinträchtigungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“ (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1631.html).
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Mützel, E. Kindswohl geht vor Schweigepflicht. MMW - Fortschritte der Medizin 153, 45–47 (2011). https://doi.org/10.1007/BF03368943
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