Zusammenfassung
Der 70-jährige Patient benötigt wegen eines Diabetes täglich Insulin durch einen Pflegedienst. Wenige Wochen nach dem ersten Hausbesuch des Pflegedienstes beginnt sich der Patient als Opfer eines gegen ihn angezettelten Mordkomplotts zu sehen, in dem er mithilfe der verwendeten Tupfer durch die Pflegekräfte vergiftet werden soll. Diesen Verdacht äußert er mehrfach aufgebracht und verbal hochgradig aggressiv gegenüber der Pflegedienstleitung, seiner Hausärztin und dem eingeschalteten Sozialdienst. Der Patient wird daraufhin niedrig dosiert neuroleptisch anbehandelt, die Einnahme des Medikaments aber nicht kontrolliert. Ein Pflegedienstwechsel wird vereinbart. Beim ersten Hausbesuch des neuen Pflegedienstes ersticht der Patient aus der wahnhaften überzeugung heraus, vergiftet zu werden, in vermeintlicher Notwehr die Pflegekraft und muss anschließend nach § 63 StGB in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.
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Schneider, A. Medizinisches Personal in Lebensgefahr. MMW - Fortschritte der Medizin 152, 31–34 (2010). https://doi.org/10.1007/BF03367064
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