Zusammenfassung
1993 wurde mit dem Gesundheitsstrukturgesetz die Altersgrenze für niedergelassene Ärzte eingeführt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt geprüft, ob die entsprechende Gesetzgebung rechtmäßig gewesen sei. Das Urteil: ein eindeutiges „Jein“. Zwar könne der Gesundheitsschutz ein zulässiges Argument für eine Al-tersgrenze bei Ärzten sein, dieser müsse dann aber auch bei Privatpatienten gelten. Zulässig sei eine Altersgrenze auch, um die Berufschancen zwischen den Generationen gerecht zu verteilen. Die deutschen Gerichte müssten nun prüfen, welche Gründe den Gesetzgeber zu der Alters-grenze bewegt haben. Dazu ein Leser:
Article PDF
Avoid common mistakes on your manuscript.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Heinlein, H. Den Ärztemangel hätte schon Seehofer erkennen müssen. MMW - Fortschritte der Medizin 152, 23 (2010). https://doi.org/10.1007/BF03366103
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/BF03366103