Zusammenfassung
Einen Kooperationsvertrag zwischen Duisburger Hausärzten und einer Klinik lehnte das zuständige Gericht ab. Zwar stehe den Hausärzten die Entscheidung frei, ihren Patienten dieses Krankenhaus zu empfehlen. Aber schon die Honorarinteressen der beteiligten Hausärzte würden zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
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Thomas, A. Kooperation mit Krankenhaus untersagt. MMW - Fortschritte der Medizin 150, 10 (2008). https://doi.org/10.1007/BF03365735
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF03365735