Zusammenfassung
Im Deutschen Bundestag wird derzeit erneut die Frage der Schwangerschafts-Spätabbrüche diskutiert. CDU-MdB Prof. Dr. Maria Böhmer: „Die Praxis zeigt, dass Kinder nach wie vor wegen einer erwarteten Behinderung abgetrieben werden. Das steht in krassem Gegensatz zum Grundgesetz; dort haben wir in Art. 3 den Satz eingefügt: ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.‘“ Warum die erneute Diskussion notwendig geworden ist, beschreibt der Ethikexperte PD Dr. Florian Steger, Erlangen/Nürnberg:
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Steger, F. Was der Gesetzgeber ändern muss. MMW - Fortschritte der Medizin 150, 12 (2008). https://doi.org/10.1007/BF03365579
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