Zusammenfassung
Viele Ärzte unterschreiben vor dem Einzug in ihre Praxisräumlichkeiten einen sogenannten Standardmietvertrag. Allerdings gibt es bestimmte Passagen, auf die der Arzt achten sollte, um späteren Ärger zu vermeiden, rät der Rechtsanwalt Dr. Tassilo Eichberger. Außerdem sollten wirtschaftliche Potenziale bei Mietvertragsverhandlungen ausgenutzt werden.
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Thomas, A. Ist Ihr Praxis-Mietvertrag eine Kostenfalle?. MMW - Fortschritte der Medizin 150, 9–10 (2008). https://doi.org/10.1007/BF03365392
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF03365392