Zusammenfassung
Häufig zeigen sich die Finanzämter ablehnend, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit von Fortbildungskosten an attraktiven Orten, vor allem im Ausland, geht. Sie erkennen die Fortbildungs-, Reise- und Unterkunftskosten meist nicht an. Der Bundesfinanzhof und einzelne Finanzgerichte haben in letzter Zeit jedoch großzügiger zugunsten der Steuerzahler entschieden.
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Schmidt, K. Finanzamt kann nicht einfach Urlaub unterstellen. MMW - Fortschritte der Medizin 149, 52 (2007). https://doi.org/10.1007/BF03365070
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