Zusammenfassung
An einem Unfallort liegt ein Patient, schwer verletzt, bewußtlos. Dürfen Sie diesen Patienten einfach reanimieren, oder müßen Sie sich erst erkundigen, ob der Betreffende nicht eine Patientenverfügung unterschrieben hat, in der er den Wunsch äußert, im Falle eines Falles eben nicht reanimiert zu werden? Müßen Sie — sollte eine Verfügung existieren — etwa gar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn Sie den Mann dennoch wiederbeleben? Diesen Fall stellte MMW-Ethikexperte Dr. Florian Steger, Erlangen-Nürnberg, in MMW Nr. 15/2007, S. 6 zur Diskußion. Hier die Reaktionen der MMW-Leser:
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Steger, F. Dürfen Sie ihn trotz Patientenverfügung reanimieren?. MMW - Fortschritte der Medizin 149, 6–8 (2007). https://doi.org/10.1007/BF03365017
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