Zusammenfassung
„Einen Privatpatienten aus Gründen der ergiebigeren Abrechnung gegenüber einer Kassenpatientin zu bevorzugen, … ist eindeutig vertragswidrig“, schrieb Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im „Tagesspiegel“ vom 12. November. Sie wies außerdem auf ein drohendes Bußgeld von bis zu 10000 Euro hin, das die KVen verhängen dürften, sollte der Arzt seinen vertragsärztlichen Pflichten nicht nachkommen. Der Leserbrief sorgte für gehörigen Wirbel bei Ärzten, KVen und KBV.
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Thomas, A. Ulla Schmidt: Ärzte handeln vertragswidrig. MMW - Fortschritte der Medizin 148, 6–7 (2006). https://doi.org/10.1007/BF03364836
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF03364836