Zusammenfassung
Durch verschiedene Neuregelungen vor allem des Europäischen Rechts wird der Versicherungsvertrag netz-fähig; der wirksame elektronische Abschluß von Versicherungsverträgen ist daher nur noch eine Frage von wenigen Monaten. Er muß im Laufe des Jahres 2001 Realität werden, will die Bundesrepublik Deutschland nicht in die Francovich-Haftung kommen; VAG und WG müssen entsprechend angepaßt werden. Was das Versicherungsmarketing angeht, sind auch einige neue netzkonforme europäische Regelungen geschaffen worden, die vor allem auch auf das berechtigte Interesse der Verbraucher (z. B. Widerrufsmöglichkeiten) und den Schutz der Privatsphäre (z. B. Verbot des „spam“) angemessen Rücksicht nehmen. Insgesamt können die Versicherungsunternehmen in Europa sich künftig auf wirtschaftsrechtlich besser als bislang gesichertem Terrain bewegen, wenn sie Electronic Business betreiben wollen; die dafür notwendige wirtschaftsrechtliche Rahmenordnung ist in Europa inzwischen geschaffen worden.
Abstract
Recent developments of European Business Law ascertain that before long European insurance companies will be able to stipulate insurance contracts via the internet, using a digital signature. Similar changes concern the rules of advertising in the net, which will be governed in the future by the country of origin principle; the legal situation of the state of emission and not of the state of reception is prevailing. Nevertheless, spams remain prohibited in Europe.
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Universitätsprofessor, Dr. jur., Dipl.-Kfm., Universität und MPI für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, München. Vortrag auf der Jahrestagung des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft e.V., Hannover, 8. März 2001; der Vortragsstil wurde weitgehend beibehalten.
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Lehmann, M. E-Commerce und das Werberecht der Versicherungen in Europa. Zeitschr. f. d. ges. Versicherungsw. 90, 379–387 (2001). https://doi.org/10.1007/BF03188268
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF03188268