Zusammenfassung
Die vonWilms vorgeschlagene beiderseitige hohe Femuramputation oder die von uns 2 Jahre nach der Verletzung vorgenommene beiderseitige Hüftgelenkexartikulation darf bei totaler Querschnittslähmung des Rückenmarkes erwogen und nach Berücksichtigung allgemeiner chirurgischer Regeln vorgenommen werden. In unserer Beobachtung handelte es sich um einen 37jährigen Mann mit einer Luxationsfraktur zwischen 12. Brunst- und 1. Lendenwirbel mit großen Druckbrand-geschwüren an den Fersen und über dem Sacrum. Rezidivierende Erysipele bedrohten mehrmals das Leben. Durch die Wegnahme beider Beine wurde das Körpergewicht um 33 kg vermindert, die Beweglichkeit des Körpers viel besser, die Pflege wesentlich erleichtert. Der Mann erholte sich nach dem Eingriff körperlich und psychisch ausgezeichnet, die Decubitalstellen schlossen sich bis auf kleine Reste. In einem selbstbedienbaren Fahrwagen wurde er einer leichten Tätigkeit zugeführt. Die Prognose bleibt trotz alledem ernst.
Literatur
G. Magnus: Münch. med. Wschr.1929, 527.
Wilms: Med. Klin.1916, 435.
O. Winterstein: Schweiz. Z. Unfall.med. u. Ber.krkh.1933, 194.
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Winterstein, O. Exartikulation beider Hüftgelenke nach Querschnittslähmung des Rückenmarkes. Deutsche Zeitschrift f. Chirurgie 242, 357–361 (1934). https://doi.org/10.1007/BF02910705
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