Zusammenfassung
Die angeführten Beobachtungen beweisen, daß chirurgisches Vorgehen auch bei Tochtergeschwülsten im Gehirn erlaubt, ja angezeigt ist, wenn schwere örtliche oder allgemeine Druckerscheinungen bestehen. Es gelingt durch entlastende Maßnahmen, Herderscheinungen zu bessern und vor allem die Kranken schmerzfrei zu bekommen. Wir stellen die Entlastungstrepanation bei Tochtergeschwülsten auf die gleiche Stufe wie die Durchtrennung der Rückenmarksbahnen (Chordotomie) bei unerträglichen Schmerzzuständen infolge nicht-entfernbarer Krebse. Trotz der Größe des Eingriffes und des ungünstigen Endausganges soll der Chirurg nicht aus theoretischer Einstellung heraus auf Maßnahmen verzichten, die richtig ausgewählten Kranken das Leben erträglich machen können, ohne freilich zu heilen.
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Mit 3 Textabbildungen (4 Einzelbildern).
Nach einem Vortrage auf der Bayerischen Chirurgentagung zu Erlangen am 27. VII. 33.
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Ernst, M. Zur Operationsanzeige bei Tochtergeschwülsten im Gehirn. Deutsche Zeitschrift f. Chirurgie 242, 337–341 (1934). https://doi.org/10.1007/BF02910702
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02910702