Zusammenfassung
Die Grundursache der Rechtshändigkeit ist in der aufrechten Körperstellung des Menschen und im Zusammenhang damit stehender „Emanzipation“ der Hände zu suchen. Als weitere Folge davon ist das Bedürfnis entstanden, einen Arm hauptsächlich zu gebrauchen. Die Bevorzugung des rechten Armes ist durch nahen anatomisch-physioliogischen Zusammenhang des linken Armes mit dem Herzen bedingt worden, der sich in Verbindungen zwischen der sympathischen Innervation des linken Herzens und der somatischen Innervation des linken Armes äußert. Die Rechtshändigkeit ist die Grundursache der Linkshirnigkeit.
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Übrigens kann man gegen die Arterientheorie erwidern, daß die angebliche Verschiedenheit des Druckes in beiden Carotiden durch Circulus arteriosus aus- geglichen werden muß. Auch ist die Behauptung, daß Gefäßläsionen in der linken Hemisphäre öfter als in der rechten vorkommen, durch die neueren statistischen Untersuchungen (Jones) widerlegt worden.
Andere Literatur
Aronowitsch, Über anginoide Anfälle bei Schmerzen im linken Brachialplexus. Klin. Wochenschr. 1924.
Rasdolsky, Über die gegenseitige Einwirkung des Arms und des Herzens usw. Zeitschr. f. d. ges. exp. Med.44. 1924.
Andere Literatur
Gaupp, Über die Rechtshändigkeit des Menschen. Jena 1909.
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Astwazaturow, M. Zur Lehre Ton der Entstehung der Rechtshändigkeit. Z. f. d. g. Neur. u. Psych. 98, 133–137 (1925). https://doi.org/10.1007/BF02897624
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