Zusammenfassung
Ein religiöser Sektierer, den seine Überzeugung mit dem bürgerlichen Gesetzbuch in Konflikt und schließlich in die Irrenanstalt gebracht hat, wird auf die Frage hin untersucht, ob die während der Internierung zutage getretene Psychose sich psychogen aus seiner Vorgeschichte erklären läßt oder als Schub einer Schizophrenie aufgefaßt werden muß. Die Untersuchung führt zum Ergebnis, daß der Beweis für eine prozeß-hafte Psychose nicht erbracht werden kann. Die Ausartung der vorher bestehenden seelischen Eigenart erklärt sich aus der Reaktion eines debilen Psychopathen auf einen unerträglich gewordenen inneren Zustand (Neurose) und auf schwierige äußere Umstände. Das Ergebnis ist eine wesentliche, seit der Internierung 3 Jahre anhaltende Besserung des früheren Zustandes.
Reference
Rorschach, Einiges über schweizerische Sekten und Sektengründer. Schweiz. Arch. f. Neurol. u. Psychiatrie1. 1917. DeSaussure, A propos d’un disciple d’Unternährer. Arch. de psychol.17, Nr. 68. 1919.
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Bänziger, H. Die Frage der Schizophrenie bei einem Mitglied der Sekte Anton Unternährers. Z. f. d. g. Neur. u. Psych. 110, 627–692 (1927). https://doi.org/10.1007/BF02864528
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