Zusammenfassung
Die Untersuchung gilt den mathematischen Aspekten des Einkommensteuertarifs, der mit dem 1.1. 1979 in Kraft getreten ist. Nach Darlegung der formalen Kriterien wird der Tarif anhand der Splittingtabelle im einzelnen analysiert. Das Schwergewicht liegt hierbei auf der Herleitung der Durchschnitts- und GrenzsteuersÄtze. Abschlie\end wird die Durchschnitts- und Grenzsteuerbelastung in den Lohnsteuerklassen V und VI nachgewiesen, welche die SteuersÄtze der Grundtabelle des Einkommensteuertarifs betrÄchtlich überschreiten.
Summary
The paper examines the mathematical aspects of the Income Tax scale which came into force on 1.1.1979. After an exposition of the formal criteria, the scale is analysed in detail on the basis of the splitting table, concentrating in particular on the average and marginal rates. Finally the average and marginal rates of tax in Classes V and VI for wage earners are discussed. They exceed the tax rates of the basic table of the Income Tax tariff considerably.
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Literaturverzeichnis
BGBl I 1979 S. 721 ff.
Laux, Hans: “Die neuen Spitzen- und DurchschnittssteuersÄtze bei der Einkommen- und Lohnsteuer. Ein Beitrag zur Mathematik des Einkommensteuergesetzes 1975“, BlÄtter der DGVM, Band XII, S. 173 - 187, 1975.
Die in der Literatur übliche Charakterisierung, da\ der Steuerbetrag durch eine oder verschiedene mathematische Formeln ermittelt wird, ist unbrauchbar, da dies für jede Tarifform zutrifft.
§ 10 Abs. 3 EStG; nach § 38 c Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe d ist an sich die Vorsorgepauschale in Höhe von 9% des Jahresarbeitslohns, soweit dieser den Unterschiedsbetrag zwischen 46 700 DM und dem Jahresbetrag der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten nicht übersteigt, hinzuzurechnen. Die Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 1979 belÄuft sich jedoch schon auf 48000 DM.
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Laux, H., Wohlrabe, HJ. Der Einkommensteuertarif 1979 und seine Durchschnitts- und GrenzsteuersÄtze. Blätter DGVFM 14, 487–496 (1980). https://doi.org/10.1007/BF02809372
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02809372