Zusammenfassung
1. Es wird ein Fall von angeborenem Schulterblatthochstand mit fester knöcherner Verbindung zwischen Wirbelsäule und Seapula beschrieben. Die Behandlung besteht in Entfernung der Knochenbrücke, wodurch die Beweglichkeit der Schulter erheblich gebessert wird.
2. Die Knochenneubildung zwischen Wirbelsäule und Scapula muß nach Lage und anatomischem Bau als eine nach hinten geschlagene Halsrippe angesehen werden.
3. Ausgehend von den Ergebnissen bei der embryonalen Transplantation, nach denen sich eine transplantierte Gliedmaßenknospe an beliebigen anderen Segmenten zur normalen Gliedmaße entwickelt, könnte man den angeborenen Schulterblatthochstand auffassen als eine infolge von Keimschädigung an falscher Stelle, und zwar um ein oder mehrere Segmente zu hoch entstandene Armanlage.
4. Die Behandlung des angeborenen Schulterblatthochstandes sollte stets eine operative sein, mit Ausnahme ganz leichter Fälle, bei denen durch orthopädische Maßnahmen die Schulterfunktion zu bessern ist. Die Art der Operation richtet sich nach den anatomischen Abweichungen. Bei knöchernen Verbindungen zwischen Wirbelsäule und Seapula wird nach unserem Beispiel die Entfernung der Knochenbrücke genügen. Für alle anderen Fälle, insbesondere für nicht formveränderte Schulterblätter, gilt dieKönigsche Operation als schr geeignet.
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Köhler, B. I. Beitrag zur Pathogenese und Behandlung des angeborenen Schulterblatthochstandes. Deutsche Zeitschrift f. Chirurgie 211, 161–169 (1928). https://doi.org/10.1007/BF02802931
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