Zusammenfassung
Bei Verlust sämtlicher Finger läßt sich dadurch eine brauchbare Spalthand mit Bildung eines schlanken, beweglichen Daumenersatzes Schaffen, daß Interosseus I. und Adductor pollicis durchtrennt werden. Deren funktioneller Ausfall wird durch Befestigung des Bestes der Beugesehne des 3. Fingers und der Strecksehne des 2. und 3. Fingers an der Außenseite des Metacarpus 1. ersetzt. Eine noch gebrauchsfähigere Spalthand läßt sich bilden, wenn der Metacarpus III. im Schafte reseziert und der basale Teil des Metacarpus II. an das proximale Ende des Metacarpus III. befestigt wird, wodurch bei gleichbleibender Schlußfähigkeit der Spalt verbreitert wird.
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Kraft, R. Daumenplastik bei vollständigem Fingerverlust. Deutsche Zeitschrift f. Chirurgie 226, 426–430 (1930). https://doi.org/10.1007/BF02795269
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