Zusammenfassung
1. Bei der Nachuntersuchung von 109 Wirbelbrüchen ergab sich, daß die frühzeitige funktionelle Behandlung der Wirbelsäule nach erfolgter Konsolidierung des Bruches im Gegensatz zur Gipsbettbehandlung ein günstigeres Resultat hat.
2. Man muß sich hüten, einen Kranken mit heilendem Wirbelbruch aufstehen zu lassen, bevor dieser genügend tragfähig geworden ist, weil sonst sekundäre Veränderungen auftreten können. Dieser Zeitpunkt ist nicht durch ein bestimmtes Schema festlegbar, sondern er muß der klinischen Erfahrung vorbehalten bleiben.
3. Die Verwendung von Gipsmiedern oder Stützkorsetts ist in jedem Fall zu verwerfen, weil neben der Schädigung der Muskulatur und der Stützfunktion der Wirbelsäule die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit entscheidend verschlechtert wird.
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Schleipen, C. Zur Behandlung und Beurteilung des Wirbelbruches. Deutsche Zeitschrift f. Chirurgie 238, 618–626 (1933). https://doi.org/10.1007/BF02794765
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