Zusammenfassung
Die kritische Darstellung hat gezeigt, daß kein inder Lit. niedergelegter Fall von Hinterwurzeldurchschneidung am Menschen (insbesondere auch nicht die vonW. Lehmann berichteten) beweist, daß dasBellsche Gesetznicht mehr gültig sei. Im Gegenteil, gerade manche der in denLehmannschen Arbeiten angeführten Fälle scheinen dasBellsche Gesetz zu bestätigen, wenn auch der Obduktionsbefund fehlt. (Zwei Fälle vonGroves, ein Fall vonW. Lehmann selbst.)
Die Bestimmung der „Segmentalzone“ bedarf einer Revision. Die Überlagerung ist wahrscheinlich stärker, als man heute denkt. Anatomische oder entwicklungsgeschichtliche oder sonstige Untersuchungen haben nicht das Gegenteil erwiesen. Die Klinik spricht für eine weitgehende Überlagerung oder für ein Eintreten von Anastomosen (Bungart) oder für Funktionsänderung im Sinne vonv. Weizsäcker. Zu allem diesen passen Tierexperimente, die einer Kritik standhalten, und die zeigen, daß die Sensibilitätsleitung ausschließlich über die hinteren Wurzeln geht (H. H. Meyer, A. Fröhlich, A. W. Meyer und neuerdingsL. Hirsch).
Nicht ist mit Sicherheit für immer wahr. So kann auch einmal dasBellsche Gesetz nicht mehr Geltung haben, denn a priori ist ja gar nicht einzusehen, warum die Sensibilität durchaus nur über die hinteren Wurzeln laufen soll — sie könnte natürlich auch in irgendwelcher Weise über die vorderen Wurzeln laufen; aber bisher spricht alles, wie unsere kritischen Untersuchungen, unsere Experimente und klinischen Beobachtungen mit Obduktion gezeigt haben, dafür, daß dasBellsche Gesetz, nach dem die Sensibilität ausschließlich über die hinteren Wurzeln geht, heute noch zu Recht besteht.
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Meyer, A.W. Über die fraglichen sensiblen Fasern der vorderen Wurzeln. Deutsche Zeitschrift f. Chirurgie 199, 38–65 (1926). https://doi.org/10.1007/BF02794737
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