Schlußfolgerungen
1. Die partielle Peroneusvereisung ist als nicht ausreichend abzulehnen.
2. Die totale Peroneusvereisung führt in den Fällen, wo es sich um eine rein muskulär-spastische Fixation des Fußes handelt, in der weitaus größten Mehrzahl zu einem sehr befriedigenden Dauererfolg. Recidive gehören zu den Ausnahmen und sind in der Regel auf eigenes Verschulden der Patienten (Vernachlässigung der ärztlichen Ratschläge hinsichtlich Einlagen und Stiefeltragen) zurückzuführen.
3. Bei gleichzeitig bestehender ligamentärer und knöcherner Veränderung sind die Resultate weniger erfreulich. Recidive treten häufiger auf. Es gelang auch nicht bei allen Fällen, bei denen eine spastische Fixation nicht wieder auftrat, durch die Operation immer völlige Beschwerdefreiheit zu erzielen, wenn auch eine Besserung des Zustandes immer zugegeben wurde.
4. In sämtlichen operierten Fällen ist die motorische Funktion des N. peroneus restlos wiedergekehrt. Sensibilitätstörungen auf dem Fußrücken ohne besondere praktische Bedeutung bleiben häufig zurück. Gegen eine erneute Vereisung eines bereits einmal vereisten Nerven sowie gegen die gleichzeitige doppelseitige Vornahme der Vereisung bestehen keine Bedenken. Besonderes Gewicht ist auf eine geordnete Nachbehandlung mit Einlagen und auf das verständige Mitarbeiten des Patienten hinsichtlich der Pflege des Fußes, des Schuhwerks usw. zu legen.
5. Wir halten demgemäß die Methode der Peroneusvereisung für eine wertvolle Bereicherung unserer therapeutischen Maßnahmen, die - dem früher geübten Redressement in Narkose mit nachfolgender Gipsbehandlung schon wegen der Einfachheit der Methode überlegen ist.
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Mau, C. I. Die Vereisung des Nervus peroneus beim Pes plano-valgus contractus. Deutsche Zeitschrift f. Chirurgie 214, 319–328 (1929). https://doi.org/10.1007/BF02794233
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02794233