Zusammenfassung
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1.
Die AnnahmeHellers, von 5000 Lux als Minimum der Lichtstarke auf weiß besteht nicht zu recht. 600–650 Lux genügen.
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2.
Die Erleuchtung einer Wundhöhle hängt von dem Verhältnis ihres Öffnungswinkels zu dem der Lampe ab. Ist jener kleiner als dieser, so ist die Helligkeit der Wundhöhle geringer als die der Oberfläche.
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3.
Sinkt die Helligkeit der Wundhöhle, so passen sich Iris und Netzhaut an die verminderte Helligkeit an, wenn diese nicht unter 200 Lux sinkt und die Oberflächenhelligkeit dazu nicht im Mißverhältnis steht.
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4.
Bei einer Helligkeit von 5000–10000 Lux auf weiß an der Oberfläche bedarf es der Abdeckung der Wundhöhle mit schwarzen Tüchern. Unter 5000 Lux ist die Verwendung graugelber Tücher möglich, sofern nicht die Helligkeit der Wundhöhle wesentlich unter die der Oberfläche sinkt.
Reference
Bruns’ Beitr.139, 568.
References
Dtsch. Z. Chir.205, 157.
Bruns’ Beitr.139, 614 (1927).
Z. Krk.hauswes. 1928, 1929.
Dtsch. Z. Chir. 1927.
Reference
Dtsch. Z. Chir.205, 161, Abs. 3 letzter Satz.
Reference
Bruns’ Beitr.1912.
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Drüner Zur Beurteilung moderner, künstlicher Operationssaalbeleuchtungen. Deutsche Zeitschrift f. Chirurgie 232, 769–780 (1931). https://doi.org/10.1007/BF02793829
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02793829