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Vereinzelte Beobachtungen und Bemerkungen

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Literatur

  1. In der Regel ist derjenige Theil des Linsenrandes nach vorn gedrängt, welcher bei der Dislocation sich von dem Centrum der Pupille entfernt.

  2. Ich spreche hier begreiflich nicht von den häufigen Fällen, in denen nach abgelaufener Choroiditis eine Senkung des inzwischen cataraktös gewordenen Linsensystems eintritt, sondern von den in der Litteratur genügend erörterten Fällen, wo das ursprünglich klare Linsensystem seine Stelle verlässt und erst später, zuweilen auch gar nicht cataraktös wird.

  3. Es müssen auch noch andere Unregelmässigkeiten in der Form der brechenden Medien existiren, über welche ich zur Zeit nichts Näheres angeben kann. Die Kurzsichtigkeit ist bei den fraglichen Patienten durch die gewöhnlichen optischen Mittel ausserordentlich unvollkommen zu corrigiren, was sich weder durch die etwaige Sehschwäche, noch auch durch die Stellung der Linse in befriedigender Weise erklären lässt. Dabei zeigt weder die Hornhaut noch der Glaskörper nachweisbare Anomalien.

  4. Siehe meine frühere Mittheilung über erbliche Linsendislokation im Archiv: Bd. II, 1, pag. 252 anno 1855, welche Dixon wahrscheinlich übersehen hat, da er in “Ophthalmic Hospital Reports” Januarheft 1858 pag. 54 einen ähnlichen Fall als den zuerst beobachteten mittheilt.

  5. Hier ist dann die Glaskörperopacität Folgekrankheit und die Netzhautablösung das erste, wie in umgekehrter Weise, und zwar weit häufiger, die Netzhautablösung aus Glaskörperleiden, durch Schrumpfung der Ablagerungen, hervorgeht. Letzteres, worauf ich in einer früheren Notiz über die Entstehung von Netzhautablösung durch Narbenbildung (s. A. f. O. III, 2, pag. 393) hinwies, ist zuerst von H. Müller begründet worden. Dessen Befunde (s. A. f. O. Bd. IV, 1, p. 364) waren mir damals aus brieflichen Mittheilungen bekannt, allein ich lebte in der irrthümlichen Voraussetzung, H. Müller habe dieselben bereits in den Sitzungsberichten der physikalisch-medizinischen Gesellschaft zu Würzburg der Oeffentlichkeit übergeben. Ich fühle mich um so mehr gedrungen, dies zu erklären, als die Thatsache, welche von grossen Wichtigkeit für die Praxis ist, aber den Zielpunkt meiner damaligen Notiz nicht berührte, nur vorübergehend erwähnt und deshalb der Name des Begründers nicht citirt wurde.

  6. Für alle dünnhäutigen Nachstaare giebt die Fokalbeleuchtung das hauptsächlichste, unstreitig feinste diagnostische Mittel. Wir können hier das Licht erstens auf die zu untersuchende Tiefe am meisten concentriren und wir können sodann bei beliebig schiefen Lichtauffall unser Auge in die Richtung der reflectirten Strahlen bringen, wodurch schwache spiegelnde Reflexe durchscheinender Membranen entdeckt werden, welche der Augenspiegeluntersuchung entgehen. Trotzdem behält die letztere auch hier einen hohen Werth, da zur richtigen Würdigung der functionellen Störungen die Klarheit, mit welcher die Objecte im Augenhintergrunde bei steilem Lichteinfall erscheinen, immer einen unentbehrlichen Maasstab abgiebt.

  7. So eben hat Dr. Schweiger einige Präparate von Kaninchen gezeigt, an denen er Discisionen vollführt. Dieselben scheinen die obigen Vermuthungen vollkommen zu bestätigen. Dr. Schweiger wird seine Befunde demnächst veröffentlichen.

  8. Ich setze hierbei voraus, dass die Linse nicht mehr im Auge vorhanden, sondern durch Resorbtion oder Extraction beseitigt ist. Ganz anders verhält sich die Sache bei Augen, an denen die Reclination vollzogen war. Hier rathe ich kleiner Sehstörungen wegen niemals eine Operation zu unternehmen, sondern nur dann, wenn die Individuen gar nicht im Stande sind, gewöhnliche Druckschrift zu lesen und auch dann selbst nur unter Umständen. Ich habe aus meiner früheren Praxis, als ich dieses Prinzip noch nicht festhielt, einige Unglücksfälle zu beklagen, die ich nie vergessen werde. Innerhalb eines Jahres kamen drei Individuen in meine Behandlung, welche früher durch Reclination operirt waren, und an Nachstaar in der Weise litten, dass sie feine resp. mässig grobe Druckschrift nicht lesen konnten. Da ich an Discidirten und Extrahirten so häufig die Spaltung derartiger Membranen ohne den mindesten Nachtheil vorgenommen hatte und da die Beschaffenheit der Nachstaare sich hier für eine solche Operation eignete, so führte ich den Akt ganz in der gewohnten Weise aus und war auf nichts weniger als reactive Vorgänge gefasst. In allen dreien trat eine vehemente innere Entzündung auf, welche in dem einen Falle bei kräftiger Antiphlogose zurückging, in dem zweiten zum unvollkommenen Pupillarverschluss mit hochgradiger Sehstörung führte und in dem dritten das Auge vollkommen zerstörte. Nun habe ich auch freilich etliche Male Nachstaaroperationen an reclinirten Augen ohne den mindesten Nachtheil gemacht und dieselben werden ja täglich von vielen Fachgenossen glücklich ausgeführt, allein ich glaube, dass das Vorkommen so drohender resp. zerstörender Entzündungen, selbst in einer entschiedenen Minderzahl von Fällen, den Grundsatz rechtfertigt, nach vorangegangener Reclination Nachstaare nur dann anzugreifen, wenn sie sehr hohe Sehstörungen herbeiführen. Näher bestimmend für die Zulässigkeit einer Operation werden freilich die Umstände sein, ob Patient ein oder zwei Augen besitzt, wie alt er ist, ob er zu Beschäftigungen mit seinen Augen gezwungen ist oder nicht u. s. w. Wie haben wir uns die eigenthümliche Erscheinung zu erklären, dass dieselbe Operation, welche nach hundertfältiger Erfahrung an Extrahirten vollkommen gefahrlos ist, nach Reclination zuweilen so bedenkliche Folgen herbeiführt? Es kann nicht anders sein, als dass hier die nicht aufgesogene reclinirte Linse nachtheilig agirt. Eine jede Lagenveränderung der Augenflüssigkeiten, z. B. das Heraustreten einiger Tropfen humor aqueus, das Nachrücken des angeritzten corpus vitreum gegen die vordere Kammer u. s. w., kann allerdings eine Verschiebung der reclinirten Linse hervorbringen. Warum diese in der einen Lage für das Auge verträglich, in der anderen unverträglich ist, das ist eine Frage, welche in das dunkle, vielleicht niemals zu erhellende Bereich der Reclinationsfolgen fällt. In dem einen der drei oben erwähnten Fälle war in der That bei Ausbruch der Entzündung eine partielle Hebung der reclinirten Linse durch das Pupillargebiet zu constatiren, in den anderen musste es bei der Vermuthung bleiben.

  9. Jener Fall ist noch immer in meiner Beobachtung. Die centrale Sehschärfe ist auch jetzt ungeschwächt, aber der dunkle Ring dem Centrum näher, dessen Breite grösser und das excentrische Sehen ausserhalb desselben bedeutend schwächer, bei Abendbeleuchtung vollkommen defekt, wodurch zur Zeit exquisite Nachtblindheit bedingt wird.

  10. Dies gilt selbstverständlich ganz unabhängig, von der Wahrnehmung, z. B. bei geschlossenen Augen. Dass während des Schlafes die Verhältnisse sich etwas abweichend gestalten, ist nicht zu verwundern, da die Herabsetzung der allgemeinen Innervation auf synergische Muskelthätigkeiten nach verschiedenen Richtungen hin einwirkt.

  11. Linkerseits war ein Keratoconus eben in der Bildung. Patient hatte seit einigen Wochen heftige Schmerzen im Auge und um dasselbe herum, auch einige Abnahme des Sehvermögens bemerkt. Die Untersuchung zeigte bereits eine etwas verdächtige Krümmung und eine feine graue Infiltration der tiefen Hornhautschichten in dem centralen Bereich. Es wurden örtliche Blutentleerungen, Einträufelungen von Atropin, später von Opium-Tinktur, hier angewendet, wonach die Schmerzen aufhörten und wenigstens temporär ein Stillstand der Ectasie eintrat.

  12. Dass auch unter gewöhnlichen Verhältnissen, z. B. bei Leucoma, breite Pupillen weniger günstig sind als schmale, ist ziemlich allgemein angenommen. Man täuscht sich jedoch, wenn man sehr grosse Differenzen in der Distinctionsfähigkeit selbst erwartet. Eine Patientin, bei welcher durch ein während der Operation begangenes Versehen Iridodialysis entstand, und der die ganze Iris herausgenommen wurde, konnte, ohne jede Spur einer Regenbogenhaut, No. 4 fliessend und No. 1 wortweise lesen. Dasselbe sah ich bei einem Invaliden, der vor dreissig Jahren operirt war. Dagegen leiden die Kranken mit übergrosser Pupille stark an Blendung und scheinen um so weniger zu accomodiren, je grösser der Irisdefect ist. Die oben citirte Patientin, welche keine Iris mehr besass, war jeder Spur von Accomodationsfähigkeit verlustig. In zwei Fällen excessiv grosser Pupillen bei Leucoma fand ich eine mittlere Verringerung der Accomodationsbreite, in einem Falle traumatischer Dialyse beinahe vollständigen Defect. Ich bin weit entfernt, hieraus directe Schlüsse über die Betheiligung der Iris an der Accomodation zu machen, da dieselben Umstände, welche auf die Iris wirken, sehr wohl auf den tensor chorioideae wirken können (z. B. Dialyse durch Trauma oder Operation). Ich führe dies lediglich an, weil man mir auf der anderen Seite aus dem Erhaltensein der Accomodation bei Colobomen und künstlichen Pupillen etwas zu breite Schlüsse in Betreff der Unwirksamkeit der Iris zu ziehen scheint. Die Gegenwart eines gewöhnlichen schmalen Coloboms schliesst eine Druckwirkung der Iris nach hinten nicht aus und es ist noch kein Fall constatirt, wo bei sehr grossen Defecten der Iris oder gänzlichem Fehlen derselben, ein vollkommen normales Accomodationsvermögen existirt hätte. Im Gegentheil fehlte bei vollkommenen Defekt der Iris die Accomodation gänzlich. Ebenso schliesst das Vorhandensein hinterer Synechieen eine Druckwirkung der Iris nach hinten nicht aus. Am beweisendsten würden allerdings, nächst dem gäzlichen Defect der Iris, Fälle ausgedehnten vorderen Synechieen erscheinen, in welchen die Iris in ihrem grösseren Theil von der Kapsel abseht und doch Accomodation vorhanden ist. Wenn ich nicht irre, versichert Arlt, solche gesehen zu haben. Ich selbst habe nur bei beschränkten vorderen Synechieen eine normale Accomodation beobachtet, was ich, wie gesagt, nicht für schlagend halte. Die Fälle von umfangreichen Synechieen liessen meist optometrische Messungen nicht zu.

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v. Graefe, A. Vereinzelte Beobachtungen und Bemerkungen. Archiv für Opthalmologie 4, 211–276 (1858). https://doi.org/10.1007/BF02720745

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