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Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Falles von doppelseitiger Luxatio obturatoria traumatica inveterata—es ist dies der fünfte Fall, der in der Literatur, soweit sie mir zugänglich war, beschrieben, ist—kompliziert mit einer doppelseitigen Unterschenkelamputation werden die verschiedenen Behandlungsarten der veralteten traumatischen Hüftgelenksluxation kritisch gewertet.

Bei der unblutigen Reposition bilden weniger das Alter, als vielmehr die anatomisch-pathologischen Veränderungen an Kopf und Pfanne eine Rolle bezüglich der Frage, ob die unblutige Reposition noch zum Ziele führt. Die Schwere des zur Luxation führenden Traumas gestattet ein vorsichtiges Urteil über die Schwere dieser Veränderung. Jeder gewaltsame Repositionsversuch ist ein Kunstfehler, da er einerseits nicht selten von unglücklichen Zufällen begleitet ist, anderseits durch das Repositionstrauma Veränderungen gesetzt werden, die mit größter Wahrscheinlichkeit später zu funktionellen Störungen führen.

Die blutige Reposition ist auch bei verbesserter Technik eine eminent gefährliche Operation. Ihre durch meist eintretende Eiterungen getrübten Resultate sind nicht so glänzend, daß sie den gefährlichen Eingriff rechtfertigen. Infolge ungünstiger anatomischer Verhältnisse sind die Resultate bei der Luxatio obturatoria als absolut schlecht zu bezeichnen. Die Indikation der blutigen Reposition als Methode der Wahl besteht als nicht zu Recht. Die Resektion dürfte für nur ganz wenige Ausnahmen (vgl. Dollingers Standpunkt) reserviert bleiben, im übrigen aber allseitig verlassen sein.

Die subtrochantere Osteotomie ist ein harmloser operativer Eingriff, der ohne großen Einsatz reichlichen Gewinn trägt, indem er eine Stellungskorrektur der unteren Extremität zwanglos ermöglicht und damit das störendste Symptom für die Funktion beseitigt. Sie ist vor allem da angezeigt, wo sich eine Nearthrose mit guter Tragfähigkeit und leidlicher Funktion gebildet hat, oder Alter und Allgemeinzustand des Patienten jeden größeren Eingriff a priori ausschließen. Durch die subtrochantere Osteotomie konnten wir einen besonders im Hinblick auf unseren schweren und komplizierten Fall befriedigenden funktionellen Erfolg erzielen.

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Literatur Eingehende Literaturangaben

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Außerdem

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  6. Randele: Fall von doppelseitiger traumatischer Hüftgelenksverrenkung nach hinten. Zentralorgan f. d. ges. Chirurg. 1921. 12.

  7. Schoenmarker: Einrichtung veralteter Hüftgelenksverrenkung. Vortrag auf dem Chirurgenkongreß 1921.

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Kochs, J. Doppelseitige Luxatio obturatoria, traumatica inveterata. Arch. f. Orthop., Mecahno. u. Unf.-Chir 22, 261–275 (1923). https://doi.org/10.1007/BF02629493

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