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Rir haben uns bergeblich bemüht, den Herrn Forftmeifter Rrohn von ber Beröffentlichung feiner Autmort an Herrn v. Berg und Yerrn Forftmeifter Ceitel bon feinem offenen Brief an Herrn Director Dandelmann (Februarheft) abgubringen, da mir der Uebergeugung find, das durch diefe beiden Schriftftüde bie Frage, ob der preusifchen Forftorganifation oder derjenigen der Rittel= und Rleinftaaten der Borjug gebührt, nicht ihre Crledigung finden mird. Yier fönnen nur Bahlen entfcheiden. Rer aber die Crgebniffe der Forftbermaltungen von Badern, Sachfen, Mürttemberg, Baden, Crosberjogihum Heffen, Hannober u. f. m. mit denjenigen Breusebens bergleicht, fann nicht mohl im Bmeifel bleiben, dap es ein groper Ripgriff märe, moffte man die entmideltere Horftmirthfchaft in diefen Staaten nach preupifchem Rufter organifiren. En Breupen mögen mehr militärifche als forftliche Qründe für Beibehaltung der feitherigen Drganifation fprechen; hoffen mir aber, dap diefer Qinflup auch fünftig den Horftbermaltungen der Rittel= und Rleinftaaten fern bleibe!
Mir ertlären übrigens hiermit, dap mir für Fortführung eines perfönlichen Streites tünftig für teine Seite mehr Raum haben und bap mir nur noch ganj objectiv gehaltenen Auffäben die Spalten biefer blätter öffnen merden.
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Krohn 1. Autmort auf die Notiz des Herrn Oberforstraths Freiherrn v. Berg in dem Septemberhefte vorigen Jahres. Monatschr. Forst. Jagdwesen 12, 81–88 (1868). https://doi.org/10.1007/BF02625212
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