Zusammenfassung
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1.
Mitteilung eines Falles von 9 1/2 Jahre zurückliegender Mondbeinentfernung wegen Luxation ohne wesentliche Störung in der Gebrauchsfähigkeit der Hand.
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2.
Die gerade bei Handgelenkbewegungen erhebliche Druckbelastung der Gelenkkörper wird, soweit sie sonst vom Kopfbein auf das Mondbein übertragen wird, nach Ausfall des Mondbeins durch Anspannung der seitlichen Bandverbindungen des Kopfbeins aufgefangen. Besserung dieser Störung wahrscheinlich allmählich durch Bevorzugung einer mehr radialen oder ulnaren Einstellung der Hand bei kräftigen Bewegungen.
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Kästner, H. Befund nach 9 1/2 Jahre zurückliegender Mondbeinentfernung. Arch orthop Unfall-Chir 39, 597–603 (1939). https://doi.org/10.1007/BF02583176
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02583176