Zusammenfassung
Es wird ein Fall von Lähmung des Nervus axillaris und des Nervus dorsalis scapulae beschrieben. Die Lähmungen sind durch längeres Arbeiten mit einem Preßluftbohrhammer (ohne Säule) entstanden. Derartige Nervenschädigungen durch Preßluftwerkzeuge sind (auch nach einer Entscheidung des Reichsversicherungsamtes) als Berufskrankheiten aufzufassen, obwohl in der entsprechenden Verordnung des Reichsarbeitsministers Nervenschädigungen nicht erwähnt werden.
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Hennig, O., Gallinek, A. Schultermuskellähmung, hervorgerufen durch Arbeit mit Preßluftbohrhammer. Arch orthop Unfall-Chir 34, 149–154 (1933). https://doi.org/10.1007/BF02581802
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02581802