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Zusammenfassung

Von 20 in einem Zeitraum von 7 Monaten bis 4 Jahren 2 Monaten nach dem Unfall wegen Schädelbruches nachuntersuchten Patienten bestehen noch bei 15 subjektive Beschwerden in Form von häufig auftretenden Kopfschmerzen; dieselben sind unabhängig von der Schwere der Schädelverletzung.

Sämtliche auf Gehirn- oder Gehirnnervenschädigungen beruhenden Erscheinungen (in 15 Fällen) bildeten sich bald nach dem Unfall zurück, mit Ausnahme von 5 Fällen, bei denen Störungen der Sinnesorgane zurückblieben (einseitige Erblindung, Anosmie, 3mal einseitige Schwerhörigkeit).

Klinisch war in 10 Fällen die Schädelfraktur in Form einer knochenharten Einkerbung bzw. Eindellung festzustellen, nie bestand Druck- oder Klopfschmerz.

Von den 20 Unfällen waren 11 entschädigungspflichtig. Nur ein Patient bezieht allein auf Grund der Schädelverletzung eine Rente.

Röntgenologisch:

Feine Fissuren waren bis nach 1 Jahr 6 Monaten noch deutlich im Röntgenbilde nachzuweisen, während sie später nicht mehr mit Sicherheit erkannt wurden.

Klaffende Frakturlinien waren bis nach 4 Jahren 2 Monaten noch deutlich nachzuweisen; kindliche Schädel zeigen eine größere Heilungstendenz.

Gesprengte Nähte konnten in allen 4 Fällen bis 2 Jahre 5 Monate nach der Verletzung noch als solche im Röntgenbilde festgestellt werden.

Impressionsfrakturen zeigen besonders bei bestehender DisIokation die größte Heilungsneigung. Bei ihnen kommt es zu knöcherner Vereinigung des Bruches und Ab- und Umbau der Fragmentenden und der neugebildeten Knochen.

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Literatur

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Huber, R. Die Heilungsergebnisse der Brüche des Schädeldaches mit Berücksichtigung der Röntgenbilder. Arch orthop Unfall-Chir 30, 377–391 (1931). https://doi.org/10.1007/BF02561852

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