Zusammenfassung
Das Ergebnis unserer Untersuchung über den Glz.-Begriff und die Relativitätstheorie ist mit wenigen Worten gesagt Folgendes:
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1.
Die Erfahrungsgrundlage der Relativitätstheorie ist unsicher. Zwingende Erfahrungen, welche auf sie führen würden, liegen nicht vor.
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2.
Die Glz. ist prinzipiell durch physikalische Methoden feststellbar und also eine reale Beziehung. Die physikalische Zeit ist nicht einer Konvention unterworfen, d. h. es ist nicht Zweckmäßigkeitserwägungen überlassen, was als gleichzeitig zu gelten hat.
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3.
Die Glz. ist kein relativer Begriff, weil die relative oder System-Glz. unbedingt sicheren Urteilen über die objektive Zeit widerspricht und, aufgefaßt als reale Beziehung, mit dem Begriff der physischen Realität, welcher Eindeutigkeit fordert, unvereinbar ist.
Die Relativitätstheorie ist also nicht eine von verschiedenen möglichen Hypothesen zur Bewältigung eines bestimmten physikalischen Tatsachenkomplexes, sondern sie widerspricht unserernotwendigen Vorstellung von Zeit und Realität und ist daher abzulehnen.
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Siehe die vorhergehenden Artikel in ZS. f. Phys.94, 261, 785, 1935.
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Vogtherr, K. Gleichzeitigkeit und Relativitätstheorie. III. Z. Physik 95, 227–242 (1935). https://doi.org/10.1007/BF02331901
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