Zusammenfassung
Die Einwände, dieUhlenhuth gegen die Methodik und die Ergebnisse der Untersuchungen vonHabs undBeller über den Kochsalzgehalt der Suppen als Maßstab der Geschmacksrichtung vorbrachte, werden zurückgewiesen. Für Fleischbrühwürfel und kochfertige Suppen ist derjenige Salzgehalt als angemessen zu bezeichnen, der es der Mehrzahl der Verbraucher ermöglicht, den Salzgehalt der fertigen Suppe dem eigenen Geschmack entsprechend zu korrigieren. Die Untersuchung einer Reihe vonFleischbrühwürfeln und ähnlichen Erzeugnissen ergagen einen Kochsalzgehalt, der in Übereinstimmung mit den Werten des Schrifttums zwischen 58 und 65% lag. Werden hieraus Brühen nach den üblichen Vorschriften zubereitet, so liegt deren Salzgehalt höher als es der durchschnittlichen Geschmacksrichtung der Bevölkerung entspricht. Bei der Beurteilung des Salzgehaltes vonkochfertigen Suppen ist davon auszugehen, für wieviel Teller Suppe (1 Teller=250 ccm) eine Packung bestimmt ist. Die Untersuchung zahlreicher Präparate ergab, daß sehr große Unterschiede zwischen den Erzeugnissen verschiedener Hersteller bestehen. Der niedrigste Kochsalzgehalt betrug 8,27%, der höchste 19,64%. Die meisten Erzeugnisse entsprechen bisher nicht den an den Kochsalzgehalt zu stellenden Anforderungen.
Schrifttum
Habs u.Beller: Z. Hyg.120, 297 (1938).
Remy: Z. Hyg.121, 581 (1939).
Uhlenhuth: Z. Hyg.122, 466 (1940).
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Habs, H. Der Kochsalzgehalt von Fleischbrühwürfeln und kochfertigen Suppen. Zeitschr. f. Hygiene. 122, 651–660 (1940). https://doi.org/10.1007/BF02181135
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02181135