Zusammenfassung
Die verspätete Feststellung einer durch 2 offentuberkulöse Kinder verursachten Infektion einer Schulklasse bietet die Voraussetzung zu einem Vergleich einer Gruppe 19 BCG-geimpfter mit einer gleich starken Kontrollreihe nichtgeimpfter tuberkulinnegativer Kinder. Es wird der Beweis geführt, daß die Beteiligten unter gleichen Bedingungen in die Expositionszeit eingetreten sind und in gleicher Weise der Gefährdung ausgesetzt waren. Aus dem Ergebnis, daß 10 nichtgeimpfte Kinder an einer behandlungsbedürftigen aktiven Primärtuberkulose erkrankt sind, während bei den geimpften Kindern in einer 3/4jährigen Beobachtung kein krankhafter Befund erhoben werden konnte, wird die Schlußfolgerung gezogen, daß die BCG-Impfung imstande war, einen zumindest vorübergehend wirksamen Schutz vor einer tuberkulösen Erkrankung zu verleihen. Die Möglichkeit einer durch virulente Infektion auf natürlichem Wege verursachten späteren Tuberkulose wird offen gelassen. Auf die unbedingte Notwendigkeit einer Röntgenkontrolle der bei der BCG-Aktion tuberkulinpositiv festgestellten Kinder und die Bedeutung des Erythema nodosum wird hingewiesen.
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Mit 7 Textabbildungen.
Herrn Prof.Alexander zum 70. Geburtstag gewidmet.
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Henkel, W. Tuberkuloseinfektion in einer Dorfschulklasse. Beiträge zur Klinik der Tuberkulose 107, 134–142 (1952). https://doi.org/10.1007/BF02151696
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02151696