Zusammenfassung
Mit den Luftschaum-Feuerlöschmitteln „Tutogen“ N, „Tutogen“ E, „Tutogen“ 43 und „Tutogen“ U, hergestellt von den Farbwerken Hoechst A.G., vormals Meister Lucius & Brüning, Frankfurt/M.-Höchst, wurden in je drei Versuchsreihen Besprühungs- und Inhalationsversuche mit Kaninchen und Meerschweinchen durchgeführt, bei denen im Verhältnis zur Größe der Versuchstiere hohe Dosierungen der Präparate und lange Einwirkungszeiten zur Anwendung kamen. Irgendwelche Schäden an der Haut, an den Schleimhäuten sowie an den inneren Organen der Tiere, die auf eine Einwirkung der „Tutogen“-Präparate zurückgeführt werden könnten, wurden weder bei der laufenden Beobachtung der Versuchstiere noch pathologisch-anatomisch oder histologisch festgestellt. Das Einatmen hoher Dosierungen der Nebel der „Tutogen“-Präparate N, E und 43 erzeugte bei Versuchspersonen leichte Schleimhautreizungen, die jedoch nach kurzer Zeit abgeklungen waren. Die Einatmung der Nebel von „Tutogen“ U verursachte beim Menschen überhaupt keine Beschwerden.
Literatur
Dorn, P.: Wasserstaub als Löschmittel. „Der Wall zur Abwehr von Schaden und Gefahr“2, 40–40 (1953).
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Schmidt, B. Experimentelle Untersuchungen zur Frage der Einwirkung von „Tutogen“-Präparaten auf den Organismus. Zeitschr. f. Hygiene. 139, 115–120 (1954). https://doi.org/10.1007/BF02149061
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02149061