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Zusammenfassung

Erfahrungen an 203 Kranken mit Knochen- und Gelenktuberkulose mit oraler Isonicotinsäurehydrazidbehandlung in Form von Neoteben und an 20 Kranken mit lokaler intraartikulärer Anwendung ergeben folgendes:

  1. 1.

    Eindeutige klinische Besserungen wurden bei 18% der Behandelten erzielt. Ein Versuch mit INH-Behandlung ist in jedem Falle berechtigt, besonders dann, wenn vorher mit Streptomycin keine Besserung erreicht wurde. Die Behandlung hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn bei allmählicher Steigerung nach kurzer Zeit 10 mg pro Kilogramm Körpergewicht verabfolgt werden können. Niedrigere Dosierung für längere Zeit ist zwecklos. Die neuerdings vertretene Ansicht, daß Neoteben nur in Form der Kombinationsbehandlung verwendet werden sollte, erscheint bezüglich der Skelettuberkulose als zu pessimistisch.

  2. 2.

    Am wirksamsten ist die Behandlung in den ersten 3 Monaten, nach einer Pause von 4 Wochen ist die Wirkung in den nächsten 3 Monaten wesentlich geringer, wahrscheinlich infolge der inzwischen eingetretenen Resistenz.

  3. 3.

    Hervorzuheben ist die Steigerung der Appetenz und die Verlängerung der Schlafzeit, die sich beide sehr günstig auf den Verlauf der Skelettuberkulose auswirken, vor allem auch in psychischer Hinsischt. Von den ungünstigen Nebenwirkungen sind am wichtigsten die Parästhesien, welche aber auch nach längerem Bestehen wieder völlig zurückgehen. Bei 20 histologisch untersuchten Fällen konnten im Bereich der Haut an Nervenendigungen und Gefäßen keine krankhaften Veränderungen gefunden werden.

  4. 4.

    Für die intraartikuläre Anwendung bedeutet das Neoteben gegenüber dem Solvoteben keinen Fortschritt, wegen der besseren Verträglichkeit ist für diesen Zweck vielmehr das Solvoteben zu bevorzugen.

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Reinhard, W. Neoteben bei Knochen- und Gelenktuberkulose. Beiträge zur Klinik der Tuberkulose 109, 341–344 (1953). https://doi.org/10.1007/BF02143915

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