Zusammenfassung
Es wurden Versuche über die Desinfektion von Roß- und Ziegenhaaren gegen Milzbrand ausgeführt. Die Desinfektionsverfahren, die geprüft wurden, waren die Dampfdesinfektion und die Formaldehydvakuumdesinfektion.
Die Versuche führten zu folgendem Ergebnisse:
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1.
Zur Desinfektion von tierischen Haaren in vollkommen aufgelockertem Zustande in einem Dampfdesinfektionsapparat von 0,2 Atmosphären Überdruck ist eine Desinfektionszeit von 1 Stunde ausreichend.
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2.
Zur Desinfektion von tierischen Haaren, die in Bündeln und Büscheln gebunden sind, sowie von Ballen, die mit Handspindeln gepreßt sind, muß bei der Dampfdesinfektion eine Desinfektionszeit von 2 Stunden bei 0,2 Atmosphären Überdruck verlangt werden.
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3.
Eine Desinfektion von hydraulisch gepreßten Ballen ist in einem Dampfdesinfektionsapparate von 0,2 Atmosphären Überdruck in der in der Praxis in Betracht kommenden Zeit undurchführbar. Für diese Ballen muß eine Auflockerung vor der Desinfektion verlangt werden.
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4.
Eine Behandlung im Formaldehydvakuumapparat ist zur Desinfektion von tierischen Haaren in der handelsüblichen Verpackung gegen Milzbrand nicht wirksam.
Schrifttum
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Corvin, A. Über die Desinfektion von Tierhaaren gegen Milzbrand. Arch. Gewerbepath. 3, 348–357 (1932). https://doi.org/10.1007/BF02125075
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