Zusammenfassung
Im Hinblick auf die neuzeitliche Entwicklung der Lebensmittelindustrie ist es erforderlich, in der kommenden Konservierungsmittel-Verordnung auch die Mittel gegennachteilige chemische, physikalische und biologische Veränderungen zu berücksichtigen und damit den Begriff „Konservierungsmittel” gegenüber früher erheblich zu erweitern. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, späterhin vorgeschlagene Zusatzstoffe aller Art, sofern sie unter die Begriffsbestimmung fallen, im Rahmen dieser Verordnung zuzulassen oder abzulehnen, ohne daß jeweils Einzelerlasse erforderlich sind. Es wird der Wortlaut des von dem „Unterausschuß Konservierungsmittel” des „Ausschusses Lebensmittelchemie der Arbeitsgemeinschaft der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister” in Uerdingen formulierten Entwurfes („Uerdinger Beschlüsse”) mit Begründung wiedergegeben und an alle interessierten Stellen namens des Unterausschusses die Einladung gerichtet, etwaige Änderungsvorschläge bis zum 15. September 1951 geltend zu machen.
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Souci, S.W. Zur Frage der chemischen Konservierung der Lebensmittel 1. Mitteilung Maßnahmen, Gesetzentwurf und Kommentar für eine neue Konservierungsmittel-Verordnung. Z Lebensm Unters Forch 93, A37–A51 (1951). https://doi.org/10.1007/BF02106771
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