Zusammenfassung
Es wird ein Fall einer doppelten einseitigen Trommelfellperforation nach einem Schlag mit einem Hammer auf Eisenblech beschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dieses Trauma durchaus möglich. Die im Spektrum des Schalles enthaltenen Frequenzen spielen eine besondere Rolle: Bei tiefen und hohen Frequenzen ist zwar der Reflexionsfaktor für den Schalldruck relativ groß, jedoch werden die Druckamplituden von einfallender und reflektierter Welle am Trommelfell oberhalb 800 Hz wegen des Massenwiderstandes des Trommelfelles bei diesen Frequenzen summiert, während unterhalb von 800 Hz wegen des elastischen Verhaltens eine wirksame Kompensation des Schalldruckes am Trommelfell stattfindet. Das Ohr besitzt so für Schallvorgänge tiefer Frequenzen, die bei den Geräuschen in der Natur und im täglichen Leben stets vorwiegen, einen wirksamen Schutzapparat gegen Schädigungen. Auch bei Schallvorgängen, welche hohe Frequenzen enthalten und die für das Ohr gefährlich werden, liegt ein Schutz in dem Sinne vor, daß Schädigungen nur bei Koinzidenz der Gehörgangsachse mit derjenigen Richtung auftreten können, aus welcher das Schallereignis kommt. Daher sind Traumen durch Schall, der sich aus hohen Frequenzen zusammensetz, so gut wie immer einseitig, während bei tiefen Frequenzen, also besonders bei Bombeneinschlägen und Mündungsknall großkalibriger Geschütze die Schädigung wegen der Beugungswirkung bei tiefen Frequenzen sehr häufig doppelseitig ist. — Der natürliche Schutz des Ohres gegen Schalltraumen erstreckt sich also über das ganze Frequenzband; er liegt bei tiefen Frequenzen in der Trommelfelleigenschaft und bei hohen Frequenzen in der Richtwirkung; gefährlich bleibt der Bereich um 800 Hz, da hier der Schallwellenwiderstand von Ohr und Luft gleich, die Beugung aber noch relativ groß ist.
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Schnurbusch, F. Über die Bedeutung des Frequenzspektrums von Schallvorgängen bei der Entstehung schalltraumatischer Trommelfellperforationen. Archiv f. Ohren- Nasen- u. Kehlkopfheilkunde 164, 358–364 (1954). https://doi.org/10.1007/BF02106559
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